VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich
vereinbart ist, in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise.
Der Mindestbestellwert beträgt €100,-.
2.Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl unfrei ab Lager. Sofern nicht anders
vereinbart, erfolgt die Versendung auf Kosten und
Gefahr des Käufers.
3.Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Im Falle von höhere Gewalt,
Streik, Naturkatastrophen und sonstigen
Leistungshindernissen, die wir durch zumutbare Aufwendungen nicht
überwinden können und die nicht von uns zu vertreten sind,
sind wir berechtigt, die Lieferung umlängstens 6 Wochen hinauszuschieben
oder bei nicht nur vorübergehenden
Leistungsstörungen vom Vertrag zurückzutreten.
4.Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach
ordnungsmäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen
und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich
Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware
als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt,
der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich
später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich
nach Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in
Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Zum Erhalt der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige
Absendung der Anzeige. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig
verschwiegen wurde.Beim
Kauf nach Probe oder nach Muster gilt die Beschaffenheit der Probe oder des Musters
als vereinbart.
Mängelrechte des Käufers wegen eventueller versteckter
Mängel der Probe oder des Musters sind ausgeschlossen.
Mängelrechte wegen unerheblicher Mängel sind ausgeschlossen.
Bei erheblichen Mängeln leistet der Verkäufer Nacherfüllung
(Mängelbeseitigung oder Neulieferung ) nach seiner Wahl. Dem
Käufer bleibt das Recht auf Rücktritt und Minderung bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung vorbehalten.
Die Haftung des Verkäufers für
leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese
keine vertragswesentlichen
Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit Garantien betreffen oder Ansprüche nach
dem Produkthaftgesetzt berührt sind. Gleiches gilt für
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungshilfen.
5.Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller
aus der Geschäftsverbindung bestehenden
Forderungen und der im Zusammenhang mit
dem Kaufgegenstand entstandenen und noch entstehenden Forderungen als
Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers.Die Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung
und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Der
Käufer ist zur Weiterveräuşerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt
dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungswertes unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräuşerung
gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet
sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange
der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäş
nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der
Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
die Abtretung mitteilt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des
Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung
des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie
die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht
vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf
Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
6.Gerät der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus diesem
oder einem anderen Vertrag mit dem Verkäufer in Verzug, so ist
der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Frist zur Leistung
zu bestimmen und nach deren Ablauf vom Vertrage, wie auch von
allen anderen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
Nach entsprechender Androhung ist der Verkäufer auch berechtigt,
nach Fristablauf die Ware aus den noch schwebenden Verträgen
für Rechnungen des Käufers zu verkaufen. Bei Überschreitung
des Zahlungszieles kann der Verkäufer ohne nochmalige Mahnung
Zinsen in Höhe von 8% über dem Basisumsatz verlangen.
7.Weitergehende Zusicherungen und Versprechungen, gleich welcher Art, sind nur
in der Art verbindlich, wie sie vom Verkäufer
schriftlich bestätigt worden sind.
8.Durch diese Vertragsbedingungen werden alle eventuellen Bedingungen des Käufers
aufgehoben.
9.Für diesen Vertrag und alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten
ausschließlich diese Bedingungen. Andere Bedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
10.Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
11.Erfüllungsort und Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist
Hamburg.